Was muss ich tun, wenn ich nicht alle Unterlagen meiner Immobilie vorliegen habe?

Kein Problem! Mit Ihrer Vollmacht besorgen wir für Sie alle benötigten Dokumente: Bodenrichtwerte, Grundbuchauszüge, Auszüge aus der Bauakte, Teilungserklärungen, Aufteilungspläne, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Versammlungsprotokolle etc.

Wie lang läuft der Vermittlungsauftrag?

Üblich ist eine ca. 6-monatige Laufzeit.

Darf ich parallel zu Ihnen auch andere Makler mit dem Verkauf beauftragen?

Bei der Immobilienvermittlung gilt: „Viele Köche verderben den Brei“. Wenn mehrere Makler Ihre Immobilie anbieten, wissen diese genau, dass ihre Verkaufschancen vom Zufall abhängen. Die Vermittlung Ihres Objekts wird zum Lottospiel! Nur bei einem Exklusivauftrag geht der Makler eine Tätigkeitsverpflichtung ein und zeigt vollen Einsatz für den Verkauf Ihrer Immobilie. Deshalb gilt auch für uns: „100% Einsatz führt zu 100% Erfolg – mit einem Alleinauftrag!“

Können auch die Kunden anderer Makler meine Immobilie kaufen, wenn ich Ihnen einen Exklusivauftrag erteile?

Ja! Wir kooperieren gerne mit allen anderen Maklern und deren Suchkunden, dadurch werden die Vermarktungszeiten extrem verkürzt. Wenn ein Makler einen Interessenten für Ihre Immobilie hat, darf auch dieser Ihre Wohnung oder Ihr Haus kaufen. Auch während der Laufzeit unseres Exklusivauftrags!

Woran erkenne ich, ob Sie auch wirklich aktiv den Verkauf meiner Immobilie vorantreiben?

Unaufgefordert schicken wir Ihnen monatlich unseren Aktivitätsbericht zu bzw. informieren Sie in einem persönlichen Gespräch. Hier erfahren Sie, welche Aktivitäten wir im vergangenen Monat ergriffen haben und wie die Resonanz und der aktuelle Stand der Vermarktung aussehen.

Was muss ich als Verkäufer zahlen, wenn innerhalb der Auftragslaufzeit kein Käufer gefunden wurde?

Sollten wir wider Erwarten keinen Käufer für Ihre Immobilie finden, ist dies allein unser Risiko. Wir verlangen von Ihnen keine Aufwandsentschädigung oder ähnliches, für Sie fallen in diesem Fall keine Kosten an.

Was passiert, wenn Sie einen konkreten Kaufinteressenten gefunden haben?

Wenn sich ein Interessent zum Kauf entschlossen hat, lassen wir eine Reservierungsvereinbarung unterschreiben. Erst nach Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung einer Bank, lassen wir vom Notar einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten, den wir auf Wunsch mit Ihnen und dem Käufer besprechen. Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, wird beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet. Auch nach dieser Beurkundung stehen wir Ihnen und dem Käufer zur Verfügung, z.B. bei der Übergabe.

Muss ich als Vermieter bei Besichtigungsterminen anwesend sein?

Nein! Wenn Sie es wünschen kümmern wir uns um die Koordination und Durchführung der Besichtigungen. Wir machen keine

„Massenbesichtigungen“. Besichtigungen werden kontrolliert und professionell abgewickelt, damit Ihre Immobilie keinen Schaden nimmt.

Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mieter?

Selbstverständlich! Wenn wir einen oder mehrere Interessenten gefunden haben, die Ihre Wohnung mieten möchten, stellen wir Ihnen diese vor und beraten Sie bei der Mieterauswahl.

Prüfen Sie die Bonität der Mietinteressenten?

Ja! Eine Selbstauskunft, aktuelle Verdienstnachweise und eine Bonitätsprüfung lassen wir von jedem Interessenten vorlegen, bzw. besorgen diese wenn notwendig.

Füllen Sie den Mietvertrag für mich aus?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Mietvertrags und sind bei der Unterzeichnung für Fragen beratend anwesend.

Führen Sie die Übergabe durch?

Eine professionelle Übergabe gehört zu unserem Service natürlich dazu.

Darf ich mich auch nach der Übergabe an sie wenden?

Gerne beraten und betreuen wir Sie über den Abschluss des Vermietungsvertrages hinaus.