Grunderwerbsteuer: Was Käufer wissen müssen!

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Grunderwerbsteuer: Was Käufer wissen müssen

Kauft man in Deutschland ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück bezahlt man neben dem Kaufpreis beim Erwerbsvorgang auch eine hohe Summe an Kaufnebenkosten. Der höchste Betrag wird dabei an die Finanzämter entrichtet und kommt in Form des Grunderwerbsteuerbescheids. Es liegt im Interesse der Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer zeitnah zu begleichen, andernfalls können sie nicht als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Hier erfahren Sie, was nach dem Kauf geschieht, welche Rechtsvorgänge abgewickelt werden müssen und in welchen Bundesländern der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer besonders niedrig ist.

1. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Laut GrESTG orientiert sich der Grunderwerbsteuersatz prozentual an dem im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis der Immobilie. Zudem ist die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, abhängig vom Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Dieser variiert dabei zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent, je nachdem in welchem Bundesland der Kauf erfolgt.

Ursprünglich betrug der Grunderwerbsteuersatz bundesweit 3,5 Prozent, doch seit dem 01.09.2006 liegt der festgelegte Anteil im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes. Aus diesem Grund gibt es Spitzenreiter, wie z. B. das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, die einen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent haben. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Bundesländer, deren Steuersatz bei 5 Prozent liegen, wie z. B. Bremen und Niedersachsen.

Die einzigen beiden Bundesländer, die noch bei 3,5 Prozent liegen, sind Bayern und Sachsen. Sie sollten Ihren Immobilienkauf deshalb sorgfältig planen und recherchieren, ob der Sie betreffende Steuersatz bald angehoben wird.

2. Grunderwerbsteuer zahlen: Der Ablauf

Die Grunderwerbsteuer zählt – ebenso wie etwa Grundbuchgebühren, Notargebühren und gegebenenfalls die Käufercourtage – zu den Nebenkosten bei einem Immobilienkauf. Dabei ist die Grunderwerbsteuer nur einmalig zu zahlen, wird direkt nach dem Erwerb fällig und wird in den meisten Fällen dem Käufer in Rechnung gestellt.

Hat man als Immobilienkäufer den Kaufvertrag unterschrieben, kümmert sich der Notar um das weitere Vorgehen. Dabei hat er folgende Rechtsvorgänge abzuschließen:

2.1 Notar informiert das zuständige Finanzamt

Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wurde informiert der Notar das Finanzamt über den Kauf. Daraufhin stellt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid aus und versendet ihn samt Zahlungsaufforderung an den Käufer.

2.2 Überweisung der Grunderwerbsteuer

Nach Ausstellung des Steuerbescheides hat der Immobilienkäufer gemäß §15 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) einen Monat Zeit die Grunderwerbsteuer zu überweisen.

2.3 Käufer erhält Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sobald das Geld als Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer eingegangen ist, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie bestätigt, dass der Käufer seine Steuerschuld beglichen hat.

Ohne dieses Dokument kann der Käufer nicht Eigentümer der Immobilie werden. Es bescheinigt zudem, dass der Käufer all seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und aus steuerrechtlicher Sicht nun keine Bedenken mehr bestehen. Das Finanzamt leitet nun die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den mitwirkenden Notar weiter.

2.4 Eintragung in das Grundbuch

Nach Eingang der Unbedenklichkeitsentschädigung veranlasst der Notar, dass nun der rechtmäßige Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Es ist somit im Interesse der Käufer, dass sie die Grunderwerbsteuer zeitnah begleichen, um den Immobilienkauf rechtsgültig zu machen.

Friedrich-Alex1

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