Änderung der bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021

Mit diesem Blog werden wir das komplexe Thema „Immobilien & Grundstücke“ mit den wichtigsten Themen erklären.

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Alle Informationen auf einem Überblick zur Änderung der bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021

Es verändern sich wichtige Punkte im Bereich der Bauordnung. Aus unserer Sicht sind alle Veränderungen sehr positiv zu sehen und fördern unsere Branche im Bereich Bau sehr!

1. Genehmigungsfiktion

Die sogenannte Genehmigungsfiktion ist einer der Hauptpunkte der Novelle. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

2. Abstandsflächenrecht

Auch das Abstandsflächenrecht soll vereinfacht werden. Die neue Bauordnung sieht vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Der Flächenverbrauch soll so stark zurückgefahren werden. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand soll bestehen bleiben, mindestens von drei Metern, und Gemeinden können – wie bisher – auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.

3. Holz als Baustoff

Außerdem soll das Bauen mit Holz erleichtert werden. So soll Holz künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden dürfen. Damit beabsichtigt das Bauministerium nach eigenen Angaben, dass Holz als Baustoff deutlich attraktiver wird und das Bauen dadurch nachhaltiger.

4. Stellplatzpflicht

Zudem sieht die neue Bauordnung vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können: Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.

5. Dachausbau

Für den Ausbau von Dachgeschossen soll künftig keine Genehmigung mehr nötig sein.

6. Einbau von Aufzügen

Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt mit der neuen Bauordnung weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.

7. Weitere Änderungen

Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen und die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. Außerdem können Kommunen aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen.

Quelle: https://www.bayika.de/de/aktuelles/meldungen/2020-12-14_Neue-Bayerische-Bauordnung-BayBO-ab-01-02-2021-in-Kraft.php

Friedrich-Alex1

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