Baubeschreibung: Darauf ist zu Achten!

Mit diesem Blog werden wir das komplexe Thema „Immobilien & Grundstücke“ mit den wichtigsten Themen erklären.

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Wichtige Informationen über die Baubeschreibung für Ihr Neubauvorhaben!

Was ist eine Baubeschreibung?

Die Baubeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags. Sie dient dazu, den Umfang und die Qualität der Leistungen des Bauträgers festzuhalten. Daher spricht man auch mitunter von einer Bauleistungsbeschreibung. Außerdem ist eine Baubeschreibung für den Bauantrag notwendig. Sie sollte möglichst genau und detailliert verfasst sein, damit Bauherren die Ausführungen kontrollieren können.

Eine detaillierte Baubeschreibung sichert Bauherren gegen Unwägbarkeiten und unerwünschte Mehrkosten ab.

Was steht in einer Baubeschreibung?

Zur weiteren rechtlichen Absicherung wird die Beschreibung bei Vertragsabschluss automatisch Bestandteil und „Kernstück“ des Bauvertrags.

Welche Elemente gehören nun also unbedingt in die Baubeschreibung?
Die entsprechende Gesetzespassage sieht folgende Mindeststandards vor:

  1. eine allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, gegebenenfalls Haustyp und Bauweise
  2. Art und Umfang der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe
  3. Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte (Falls schon vorhanden)
  4. Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke
  5. gegebenenfalls Beschreibung des Innenausbaus
  6. gegebenenfalls Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen
  7. Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss
  8. gegebenenfalls eine detaillierte Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlagen
Friedrich-Alex1

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