Klimafreundlicher Neubau
Mit diesem Blog werden wir das komplexe Thema „Immobilien & Grundstücke“ mit den wichtigsten Themen erklären.
Blog – Beiträge mit Themen zur Immobilienbranche
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen.
Die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ startet zum 01.03.2023
Ab dem 01.03.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses können Sie weiterhin den Kredit für Wohngebäude (261) nutzen.
Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Fertigstellung.
Gefördert werden folgende Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen
- Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite
- bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen
- Kauf eines Grundstücks
Gefördert werden alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/innen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Das Wichtigste in Kürze:
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
Eine Wohnung wird auch als Wohneinheit bezeichnet. Ein Einfamilienhaus gilt zum Beispiel als eine Wohneinheit.
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung