Gas und Strompreisbremse 2023

Mit diesem Blog werden wir das komplexe Thema „Immobilien & Grundstücke“ mit den wichtigsten Themen erklären.

Blog – Beiträge mit Themen zur Immobilienbranche

Wichtige Informationen über die Gas und Strompreisbremse seit 01.01.2023

Die Gas- und Strompreisbremse tritt in Kraft! Sogar rückwirkend zum 01.01.2023

Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen werden die Preise für 80 % ihres bisherigen Verbrauchs gedeckelt: 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom, 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme werden als Preis garantiert.
Für die restlichen 20 % gilt der normale Vertragspreis – damit bleibt ein Anreiz zum Energiesparen bestehen.

Für Krankenhäuser und Industriekunden gilt etwas Vergleichbares: Sie erhalten für 70 % ihres Verbrauchs einen Preisdeckel für Erdgas auf 7 Cent pro Kilowattstunde und beim Wärmeverbrauch auf 7,5 Cent pro Kilowattstunde.

Friedrich-Alex1

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